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Rücknahmesysteme
DSD (Grüner Punkt) für Verkaufsverpackungen

Wer ist Träger? Duales System Deutschland AG
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln
Tel.: 02203-937-0
Fax: 02203-937-190
Email: pressestelle@gruener-punkt.de
Internet: www.gruener-punkt.de

Anteilseigner der DSD sind ca. 600 Unternehmen aus Handel, Konsumgüterindustrie, Verpackungsindustrie und Vormateriallieferanten.

Für welche Abfälle? Verkaufsverpackungen aus
  • Pappe/Papier
  • Glas
  • Kunststoffen
  • Metallen
  • Verbunden (unterschiedliche Materialien)
Die Verpackungen des Systems sind mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet.
Für welche Branchen?
  • Private Haushalte
  • Verwaltungen
  • Krankenhäuser
  • Kantinen- und Restaurationsbetriebe
  • Kleingewerbe
Welche Entsorgungsleistungen sind kostenlos ?
  • Gestellung eines Sammelsystems ("Gelbe Sack" oder "Gelbe Tonne")
  • Abholung und Entsorgung
Wer führt die Entsorgung durch? Vom DSD beauftragte private oder kommunale Entsorgungsunternehmen (sog. DSD-Entsorger)
Wie nimmt man teil? DSD-Entsorger in Ihrer Region ansprechen. Keine weiteren Schritte erforderlich.
Wer bezahlt die Entsorgung? Verpackungshersteller oder Abfüller:
Diese bezahlen ein Lizenzentgelt an das Duale System, mit dem wiederum das DSD die Sammlung und Verwertung finanziert. Die Höhe des Lizenzentgeltes richtet sich nach dem verwendeten Material, dem Gewicht sowie der Stückzahl der Verpackungen.
Hinweise: Die Vorschriften der VerpackV gelten auch für Tragetaschen und Plastikbeutel. Viele Handelsbetriebe haben zu diesem Thema inzwischen Post von der DSD erhalten.

Der Grüne Punkt ist ein Lizenzzeichen und kein Umweltzeichen. Er zeigt lediglich an, dass der Hersteller oder Händler an dem System des DSD teilnimmt. Der Grüne Punkt sagt insofern nichts über die Verwertbarkeit der Verpackungen aus.

DSD ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das ein privatwirtschaftliches Rücknahmesystem betreibt. DSD hat die Anerkennung als flächendeckendes Rücknahmesystem. Dadurch sind die teilnehmenden Hersteller und Händler unmittelbar von den einzelnen Rücknahme- und Entsorgungspflichten gem. VerpackV befreit.

DSD ist keine Behörde oder öffentliche Institution. Für die Einhaltung der Vorschriften der VerpackV ist ausschließlich die jeweilige Überwachungsbehörde (z.B. Umweltbehörde) zuständig.

Unser Tipp: Man kann zum DSD stehen wie man will: Betriebswirtschaftlich rechnet sich eine Teilnahme immer. Durch die kostenlose Sammlung der Verpackungsabfälle kann das Behältervolumen für Restmüll reduziert und die Entsorgungskosten entsprechend gesenkt werden.

Siehe auch:
Gesetzestext der Verpackungsverordnung

Selbstverständlich können unsere Entsorgungstipps nur einen Überblick über das jeweilige Thema bieten. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Entsorgungsforum zur Verfügung.

Zum Entsorgungsforum

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