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Eigentransporte von Abfällen

Häufig bringen insbesondere Handwerksbetriebe oder Logistikunternehmen ihre Abfälle selber zu den Entsorgungsbetrieben oder Annahmestellen. Dieses ist sinnvoll, sofern freie Transportkapazitäten vorhanden sind oder die Fahrt von der Baustelle genutzt wird.

Sie sollten bei einer Anlieferung insbesondere auf folgende Punkte achten:

Nimmt der Entsorgungsbetrieb die zu entsorgenden Abfälle an?
Annahmestellen sind in der Regel nur für bestimmte Abfälle zugelassen oder haben tlw. unterschiedliche Annahmekriterien für den gleichen Abfall (z.B. unterschiedliche Abmessungen bei Schrotten oder Baumstubben).

Gibt es spezielle Mengenbeschränkungen für die Annahme?
So nehmen insbesondere kommunale Annahmestellen in der Regel nur bestimmte Höchstmengen an. Andere (private) Entsorgungsbetriebe akzeptieren dagegen keine Kleinanlieferungen oder berechnen in diesen Fällen teure Mindestpauschalen.

Gibt es bestimmte Verpackungsvorschriften von der Annahmestelle?
Viele Annahmestellen nehmen nur bestimmte Gebindearten oder Gebindegrößen an.

Sind die Annahmepreise bekannt? Gibt es Mindestkosten?
Insbesondere bei Wertstoffen wie z.B. Altpapier oder Altmetallen schwanken die Annahmepreise oft, so dass sich ein vorheriger Preisvergleich lohnt.

Wie sind die Annahmezeiten des Entsorgungsbetriebes?
Rufen Sie den Entsorgungsbetrieb vorher an, wenn Sie größere Mengen anliefern wollen. Sie vermeiden so unnötige Wartezeiten, vor allem in den Vormittagsstunden.

Wie berechnet oder vergütet die Annahmestelle die Anlieferung?
Häufig ist nur eine Barabrechnung möglich oder es ist bei Erstanlieferungen ein

Die Anlieferung erfolgt normalerweise in diesen Schritten:

    • Anmeldung bei Warenannahme / Eingangspförtner

 

      Dort bekommen Sie in der Regel einen Anlieferschein; evtl. müssen Sie bereits vor dem Entladen bar bezahlen!

 

    • Verwiegung / Annahmekontrolle

 

    • Entladen / Kippen an der zugewiesenen Stelle

 

  • Leer-Wiegung

Ergänzende Hinweise ausschließlich für Gewerbebetriebe:

Sofern Sie gewerbsmäßig Abfälle transportieren, benötigen Sie eine spezielle Transportgenehmigung nach dem Abfallrecht. Bei jedem Transport muss Ihr Fahrzeug mit einem "A"-Schild gekennzeichnet sein.

Sie benötigen keine Transportgenehmigung und auch kein Abfallschild, wenn Sie z.B. ein Handwerksbetrieb sind und von den Baustellen Abfälle im eigenen Transporter mit zurück auf den Betriebshof nehmen. Klassiche Güter-Spediteure benötigen jedoch ein A-Schild, da hier der Transportauftrag im Rahmen der gewöhnlichen Gewerbetätigkeit durchgeführt wird. Vorsicht: Abfälle sind auch z.B. alte Kühlschränke, alte Möbel oder z.B. auch Folien und andere Verpackungen.

Sie müssen die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) beachten, falls der Abfall als Gefahrstoff eingestuft ist. Die Fahrer müssen entsprechend ausgebildet und die Fahrzeuge für den Gefahrgut-Transport ausgestattet sein.

 

Selbstverständlich können unsere Entsorgungstipps nur einen Überblick über das jeweilige Thema bieten. Sie sind keine Rechtsberatung, eine Haftung übernehmen wir nicht.

 

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