Säuren sind sauer reagierende Lösungen. Die Entsorgung von Säuren unterliegt den Überwachungsvorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetztes (KrW-/AbfG). Vor der Entsorgung von Säuren muss ein Entsorgungsnachweis oder ein Sammelnachweis vorliegen. Die Abholung und die finale Entsorgung oder das Recycling von Säuren ist dann mit einem Begleitschein zu dokumentieren.
Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen.
Entsorgung kleinerer Mengen von Säuren:
Kunststoffkanister
für größere Mengen:
Spezialbehälter (z.b. ASF-Behälter)