bei Verwertung:
Aussortieren der Wertstoffe und Recycling der gewonnenen Fraktionen, alternativ bei heizwertreichen Gewerbeabfällen auch eine thermische Verwertung
bei Beseitigung:
Deponie oder Verbrennung
Die Gewerbeabfallentsorgung ist mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zum Gegenstand des Streites zwischen privaten und kommunalen Entsorgern geworden.
Dabei geht es um die Frage, ob Gewerbeabfälle "Abfälle zur Verwertung" oder "Abfälle zur Beseitigung" sind.
Werden Gewerbeabfälle verwertet, so können private Entsorger die Entsorgung übernehmen. Sofern jedoch der Abfall beseitigt wird bzw. objektiv werden muss, unterliegen die Gewerbebetriebe dem Anschluß- und Benutzungszwang an die öffentliche Entsorgung.
In einigen Kreisen oder Kommunen dürfen private Firmen Beseitigungsabfällen zu den kommunalen Deponien oder Verbrennungsanlagen transportieren.
Auch die Gewerbeabfall-Verordnung hat leider nicht für Klarheit und allgemeine Rechtssicherheit gesorgt. Prinzipiell müssen nun Gewerbebetriebe Wertstoffe separat sammeln und verwerten. Nur bei bestimmten Gründen, z.B. mangelnder Platz, kann der Gewerbebetrieb die Abfälle in EINER gemischten Tonne werfen und durch einen privaten Entsorger verwerten lassen.
Wichtig: Es dürfen dann keine biologischen Abfälle mit in dieser "Misch-Tonne" sein.
Der Gesetzgeber hat aber auch inder Gewerbeabfall-VO festgeschrieben, dass jeder Betrieb eine sog. "Restmüll-Tonne" der Kommune haben muss, und zwar "in ausreichender Größe". Jede Kommune bzw. jeder Landkreis setzt dieses nun aber ganz individuell um, zumeist mit vorgegebenem Behältervolumen je Mitarbeiter und Woche.
WICHTIG: Ab Juni 2005 dürfen Abfälle nicht mehr unvorbehandelt auf Deponen verbracht werden. Gewerbebetriebe müssen daher mit steigenden Entsorgungskosten rechnen!
für kleinere Mengen:
Umleerbehälter 80 l - 1.100 l
für größere Mengen:
Umleerbehälter 2,5 - 6,5 cbm, Container, Selbstpresscontainer, Verdichtungsmaschinen
In manchen Regionen Deutschlands tobt ein richtiger Kampf um den Müll! Sofern Sie den Gewerbeabfall von privaten Anbietern verwerten lassen, müssen Sie für den Restabfall einen Behälter vom kommunalen Entsorger vorhalten.
Entsorgen Sie vor allem die Nassabfälle über die Restmülltonne, da eine Verwertung nicht möglich ist.
Trennen Sie die Papierabfälle. Die Kosteneinsparung liegt bei ca. 50% gegenüber einer Entsorgung über den Gewerbeabfall. Die Trennung ist innerbetrieblich leicht durchzusetzen, z.B. indem Sie die Papierkörbe wieder zu echten ""Papier""-körben machen.