Holz wird nach der Altholz-Verordnung unterteilt in
- nicht behandeltes Altholz (A I), z.B. Paletten und Transportkisten aus Vollholz
- behandeltes Altholz (A II), z.B. Paletten aus Holzwerkstoff, Schalholz
- belastetes Altholz (AIII), z.B. Paletten aus Verbundmaterialien, Altholz aus Sperrmüll
- besonders belastetes Altholz (A IV), z.B. Dachstühle, Fenster
Bau- und Abbruchholz,
Baumstubben, Holz mit schädlichen Verunreinigungen
Unbehandeltes Holz wird geschreddert und in der Spanplattenindustrie eingesetzt, behandeltes Holz wird in der Regel in Heizkraftwerken thermisch verwertet.
Altholz der Kategorie IV muss als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall) mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden!
Es darf nur von dieser Entsorgung abgewichen werden, wenn für die Einzelcharge durch Laboranalysen nachgewiesen wird, dass eine andere Einstufung und Entsorgung möglich ist.
für kleinere Mengen:
lose Sammlung, Gitterboxen oder Umleerbehälter
für größere Mengen:
Lose Sammlung (Paletten), Container, Verdichtung über Rollpacker
Die Entsorgung von Holzabfällen wird entweder nach Gewicht oder nach Volumen abgerechnet. Meistens ist eine Abrechnung nach Gewicht für den Abfallerzeuger günstiger.