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Aktenvernichtung
Unter Aktenvernichtung versteht man Datenträger aus Papier, z.B. Aktenordner, EDV-Listen
papierfremde Bestandteile (geringe Toleranzen), ganze Aktenordner sind möglich
Die Akten werden zerkleinert, verrwirbelt und danach zu Ballen verpresst.
Datenträger mit höherer Informationsdichte (Microfiches) müssen zermahlen werden.
Altpapier aus Aktenvernichtungsanlagen wird in der Regel als Sorte "Bunte Akte" für die Produktion von Hygienepapier eingesetzt.
Alle personenbezogenen Daten sind nach Gebrauch zu löschen bzw. zu vernichten (Bundesdatenschutzgesetz BDSG).
Immer wieder berichten Medien von Fällen, in denen sensible Daten wie Patientenkarten oder Unternehmensbilanzen offen auf der Strasse lagen, weil sie z.B. aus den normalen Müllbehältern verweht wurden.
Aktenvernichtungsbetriebe sind bei den Aufsichtsbehörden gemeldet und unterliegen nach § BDSG der ständigen Kontrolle. Das Personal der Betriebe ist auf das Datenschtzgeheimnis gem. §5 BDSG verpflichtet.
für kleinere Mengen: Aktenrollwagen von 70 - 240 Liter
für größere Mengen: Aktenrollwagen 350 - 500 Liter, begehbare Sicherheits-Container
Aktenrollwagen haben ein integriertes Sicherheitsschloss. Sie werden entweder "voll gegen leer" getauscht oder in geschlossene Wagen entleert (ähnlich der "normalen" Müllabfuhr).
Lassen Sie sich die Zertifikate Ihres Aktenvernichters zeigen. Gute Aktenvernichter zeigen Ihnen gerne die Anlage und ihr Sicherheitskonzept.
Entsorgen Sie nicht normale Papierabfälle über die teurere Aktenvernichtung.
Es gibt Schleusenaufsätze für Aktenrollwagen, über die Sie schnell und bequem ganze Ordner in den Behälter werfen können.
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