Lösemittel sind Alkohole, Nitroverdünnung, Reinigungsbenzin etc.
Man kann Lösemittel in verschiedene Gruppen einteilen:
- Lösemittel, halogenfrei
- Lösemittel, halogenhaltig
- wäßrige Lösemittelgemische, halogenfrei oder halogenhaltig
Chemikalien,
Laugen, Ölmischungen a.n.g. (EAK-Nr. 13 06 01, z.B. Dieselkraftstoff, Benzin etc.)
Lösemittel werden zur Entsorgung in die Sonderabfallverbrennungsanlage gegeben oder in speziellen Anlagen einer Redestillation unterzogen, um sie zu recyceln.
Große Mengen an Lösemitteln können wirtschaftlich redestilliert und wieder in eingesetzt werden.
Alkohole lassen sich auch in Biogasanlagen vergären.
Statt einer Verbrennung kommt für halogenfreie Lösemittelgemische auch die Aufarbeitung in einer Altölraffinerie in Frage.
Wenn es möglich ist, sollte man aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes auf halogenierte Lösemittel verzichten und halogenfreie Lösemittel verwenden. Die Entsorgung ist zudem einfacher und kostengünstiger.
für kleinere Mengen:
Kanister, Fässer
für größere Mengen:
ASF-Behälter, Tanks
Bewahren Sie halogenierte Lösemittel nicht zu lange in Kunststoffgebinden auf. Durch bestimmte Lösemittel werden die Weichmacher im Kunststoff herausgelöst und die Gebinde brüchig.
Verbrennungsanlagen suchen häufig Lösemittel als Brennstoff. Wenn bei ihnen größere Mengen anfallen, sollten sie entsprechende Angebote einholen. Wichtig ist dabei ein hoher Heizwert des Lösemittels.
Das Absaugen von Lösemitteln aus 200 l Stahlfässern ist oft günstiger als die Entsorgung über kleinere Kanister, da der Aufwand für das Entleeren der Kanister entfällt.