Unter Kanalräumgut versteht man die mineralische Fraktion aus öffentlichen Abwasser- und Kläranlagen, Kanalräumgut, Sinkkastenschlamm und Sandfangmaterial.
Die folgenden AVV-Nummern werden dafür vergeben:
- AVV 19 08 02 - Sandfangrückstände
- AVV 20 03 06 - Abfälle aus der Kanalreinigung, z. B. Kanalspülgut, Pumpensumpfschlamm, Schmutzfängerinhalte
Kanalräumgut gelangt normalerweise zur Mechanisch-biologische Aufbereitung oder zur Nass-mechanische Aufbereitung.
Kanalräumgut wird in folgenden Entsorgungsanlagen entsorgt:
- Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen
- Nass-mechanische Aufbereitungsanlagen
- Rekultivierungsmaßnahmen, z. B. von Deponien
- Deponierung, soweit Zuordnungswerte eingehalten werden