Unter Altfetten bzw. Fettabscheiderinhalten verstaht man verbrauchte Frittier-, Back-, Brat- und Grillfette sowie verbrauchte oder verdorbene Speiseöle aus Privathaushalten, Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, Imbissbuden, Bäckereien etc.
Man verwertet Altfette und Fettabscheiderinhalte z.B. in Biogasanlagen oder in Bio-Diesel-Anlagen zur Gewinnung von Wärme und Energie als Ersatz von Pflanzenöl. Man kann sie aber auch sie nach Aufbereitung zu Fetten für die pharmazeutische Industrie verarbeiten (Kosmetika-, Reinigungsmittel-Herstellung etc.).
Wieder aufbereitete tierische Fette und Pflanzenöle aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen dürfen nicht in Futtermitteln der menschlichen Nahrungskette verwertet werden, weil die Rückverfolgbarkeit und die Qualität nicht garantiert ist.
In Deutschland werden Altspeisefette aus Privathaushalten nicht obligatorisch getrennt erfasst.
Es ist davon abzuraten, Altfette über den Ausguss zu entsorgen, da dies eine große Belastung für die Wiederaufbereitungsanlagen darstellt. Nehmen Sie doch die leere Ölflasche und füllen Sie das abgekühlte Frittierfett wieder hinein und entsorgen Sie es über den Hausmüll oder fragen Sie bei Ihrem Wertstoffhof nach, ob es dort ein Erfassungssystem für Altfette gibt.
In der Gastronomie sind Fettabscheider Pflicht, die das Abwasser von allen fetthaltigen Bestandteilen reinigen. Fettabscheider müssen in regelmäßigen Abständen geleert und gereinigt werden.
für kleinere Mengen:
Kunststofffässer
für größere Mengen:
Absaugung aus Abscheider
Bei geringen Mengen von Altfetten sollten diese ggf. gemeinsam mit Küchen- und Speiseabfällen abgeholt werden.